Kirchenrat und Gemeindevertretung

Die Leitung der Kirchengemeinde liegt in den Händen des Kirchenrates, der aus acht gewählten Personen besteht. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Auch die Pfarrperson ist Mitglied des Kirchenrates, hat aber genau wie die anderen Mitglieder nur eine Stimme.

Die Kirchenrat trifft sich einmal im Monat, um über die Belange der Kirchengemeinde zu beraten und zu beschließen. Er ist verantwortlich für die inhaltliche Ausrichtung der Kirchengemeinde, also für all das, was in der Gemeinde an Gottesdiensten und Veranstaltungen stattfindet. Aber eben auch das so genannte Finanz-, Personal- und Gebäudemanagement.

Im Moment besteht der Kirchenrat aus Gerald Addicks, Sabine Bohlmann (stellvertretende Vorsitzende), Simon Bülter, Sabine Gotaut (mit beratender Funktion), Jessica Hanke, Predigerin Manuela Janssen, Jürgen Linn ( Vorsitzender) und Michael Thurm.

Neben dem Kirchenrat gibt es noch die Gemeindevertretung. Mitglieder sind zur Zeit Claudia Schleutker, Gunter Schröder, Anka Stellmann und Petra Wirth. Die Gemeindevertretung trifft sich zweimal im Jahr und muss bei allen wichtigen Entscheidungen mitentscheiden. So wie es im Staat die Bundesregierung und den Bundestag gibt und in der Wirtschaft den Vorstand und den Aufsichtsrat, so gibt es in der Kirchengemeinde den Kirchenrat und die Gemeindevertretung.